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Behörden-Briefkasten mit Sonderausstattungen nach Ausschreibungsvorgaben

Ob nun Rathaus, Verwaltungsgebäude, Finanzämter aber auch Schulen haben in der Regel ein wirklich hohes Postaufkommen. Durch in Deutschland geltende Gesetze ist es für behördliche Aufträge immer nötig, diese auszuschreiben. Welche Vorgaben für Behörden-Briefkasten mit Sonderausstattungen bei einer Ausschreibung zu beachten sind, möchten wie Ihnen nun einmal genauer erläutern.

Behörden-Briefkasten mit Sonderausstattungen nach Ausschreibungsvorgaben

Behördliche Briefkästen mit Sonderausstattungen

Behördliche Briefkästen müssen mit einem deutlich erhöhten Postvolumen zurechtkommen - besonders an Wochenenden, wenn zwar immer noch Briefe zugestellt werden, der Briefkasten allerdings nicht entleert wird. Natürlich darf es auch dann nicht zu einer Überfüllung kommen. Behörden müssen auf diese Ereignisse vorbereitet sein. Sie benötigen also einen ausreichenden Stauraum im Briefkasten, sodass auch bei starkem Postaufkommen weiterhin Briefe zugestellt werden können. Neben der Größe des Postfaches ist die Sicherheit ein wichtiger Aspekt. Briefkästen müssen nach DIN-Normen ohnehin so gestaltet sein, dass eine Entnahme von außen nicht möglich ist. Durch die Größe der Sendungen ist auch der Einwurf bei Behördenbriefkästen deutlich größer als bei privaten Briefkastenanlagen. Das würde einen Eingriff natürlich auch deutlich erleichtern, was nicht sein darf. Es gibt also bei Behörden-Briefkästen auch Vorgaben zur Sicherung der eingeworfenen Sendungen. Hierfür sind dann besondere Vorkehrungen bei der Planung zu berücksichtigen. Behörden und Einrichtungen, die Ausschreibungen ausgeben, haben häufig einen großen Zustorm an Kunden. Öffentliche Gebäude sind daher angehalten, sich selbst an Vorgaben zu halten, beispielsweise die Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderung müssen also nicht nur die Möglichkeit haben, sondern haben darauf sogar ein Recht darauf, problemlos in Ämter und Behörden zu gelangen. Ebenso wie Eingänge und Gebäudebeschaffenheit sind also auch die Briefkästen so zu gestalten, dass diese barrierefrei erreichbar sein müssen. Das ist ebenfalls bei der Höhe des Briefkastens sowie des Einwurfschlitzes zu beachten.

Die Ausschreibung für die Behördenpostkästen mit Sonderausstattungen

Die Ausschreibungen der Behörden sind immer öffentlich einsehbar. Hier finden Sie schon vor Auftragserteilung die Bedingungen, die bei Ihrem Auftrag zu berücksichtigen sind. Neben den baulichen Vorgaben werden hier auch Parameter wie die Zeit bis zur Fertigstellung, sowie Materialvorgaben gemacht. Anhand dieser Auftragsbeschreibung haben Sie dann die Möglichkeit, einen konkreten Kostenvoranschlag zu formulieren, mit dem Sie sich bei der Ausschreibung bewerben können. Zu berücksichtigen ist hier in jedem Fall der Abgabetermin.

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