Briefkästen nach DIN-Norm
Wie für beinahe alle Artikel gibt es in Deutschland auch eine DIN, welche die Größe und sonstige Vorgaben für einen Briefkasten regelt. Die DIN EN 13724 wird auch als Briefkastennorm bezeichnet und gewährleistet, dass die Post unbeschädigt beim Empfänger ankommt. Sicher kennt jeder das Problem der Eselsohren oder der durch Wasser beschädigten Briefe - dank der DIN EN 13724 gehören diese Probleme der Vergangenheit an. Entsprechen die Briefkästen dieser Norm, sollte es keine Probleme mit einem zu kleinen Stauraum der Briefkästen geben. Vermieter können sicher sein, dass Mieter keine Mietminderung wegen zu kleiner Postkästen geltend machen können.
DIN EN 13724
Was aber besagt diese Briefkastennorm nun genau? Insbesondere die Größe eines Briefkastens beziehungsweise einer Briefkastenanlage ist hier genau geregelt. So darf eine Briefkastenanlage in Deutschland eine Höhe von 1,70 m nur im Ausnahmefall überschreiten. Die Einwurföffnung soll sich dabei in einer Höhe zwischen 70 und 170 cm befinden. Um auch Rollstuhlfahrern ein problemloses Erreichen der Briefkästen zu ermöglichen, sind 30 Prozent der Briefkästen in einer Höhe zwischen 90 und 130 cm einzubauen.
Volumen und Größe von Briefkästen
Auch das Volumen eines Briefkastens ist klar geregelt: Mindestens 4 cm Postgut im Format C4 sollte dieser fassen können. Ebenso ist die Größe des Einwurfschlitzes genau definiert. Dieser muss mindestens 3 bis 3,5 cm breit sein. Entnahmesicherungen sorgen dafür, dass Fremde nicht unbefugt zugreifen können. Ganz entscheidend ist zu guter Letzt das Material eines Briefkastens. Natürlich darf jeder Hausbesitzer frei entscheiden, welches Material ihm am besten gefällt. Den Herstellern von Briefkästen aber ist zwingend vorgeschrieben, ein Material zu verwenden, welches widerstandsfähig gegen Korrosion ist und zudem kein Wasser durchlässt. Um dies zu gewährleisten, sollte jeder Norm-Briefkasten einem Salztest von mindestens 240 Stunden ausgesetzt sein.
DIN 32617
Die DIN EN 13724 ersetzt die deutsche DIN 32617. Diese besagt unter anderem, dass Briefkästen für Postboten und Zusteller einfach erreicht werden müssen. Ein Betreten der Gebäude ist dabei nicht erforderlich. Um Postboten zu schützen, ist in der Briefkastennorm weiterhin festgehalten, dass die Einwurföffnungen keine scharfen Kanten besitzen dürfen. Werden diese vorgenannten Normen und Vorschriften nicht eingehalten, kann dies sogar zu Mietminderungen führen.
Wenn der Briefkasten überquillt - wie kann man sich vor unerwünschter Werbung schützen?
Die unerwünschte Werbung ist ein Problem, das viele Privathaushalte und Geschäfte tagtäglich beschäftigt. Die lästigen Werbebriefe müssen nicht hingenommen werden. Sowohl Privat- wie auch Geschäftsleute haben die Wege und die Möglichkeiten, dagegen effektiv vorzugehen.
Keine-Werbung-Aufkleber
Diese Aufkleber am Briefkasten oder an der Eingangstür schützen gegen die üblichen Werbeblättchen. Diese müssen deutlich sichtbar angebracht und bereits beim ersten Blick erkennbar sein. Bei einer solch klaren Äußerung dürfen Postboten und sonstige Austräger keine Werbung mehr in die Briefkästen legen.
Persönlicher Kontakt
Die Aufkleber sind eine gute Lösung gegen die allgemeinen Wurfsendungen. Gegen die personifizierte Werbung schützen diese allerdings nicht. Ist die persönliche Werbung auch nicht erwünscht, empfiehlt es sich, mit dem Absender direkt in Kontakt zu treten. Dazu sollte dem Werbetreibenden schriftlich mitgeteilt werden, dass keine weitere Post von ihm gewünscht ist. Der Brief selbst sollte per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden. Die Werbetreibenden sind gesetzlich dazu verpflichtet, solche Aufforderungen zu befolgen.
Die Robinsonliste
Eine weitere Möglichkeit, unerwünschte Werbung zu vermeiden, bietet die sogenannte Robinsonliste. Der Service wird von der gemeinnützigen Schutzgemeinschaft für Verbraucherkontakte zur Verfügung gestellt. Die Schutzgemeinschaft führt regelmäßig einen verschlüsselten Abgleich zwischen ihrer Datenbasis und den aktuellen Werbelisten der Vermarkter durch. Taucht eine eingetragene Adresse in den Werbelisten auf, werden die Werbetreibenden sofort zur Löschung des Eintrags aufgefordert. Der Name und Adresse des Empfängers tauchen damit nicht mehr bei der nächsten Werbeaktion auf. Der Eintrag in der Robinsonliste ist kostenlos und kann von jedem Bürger zum Schutz seiner Daten und seiner Privatsphäre benutzt werden.
Fazit
Weder Privat- noch Geschäftsleute sind schutzlos Werbepostsendungen ausgeliefert. Wichtig ist dabei, die tatsächlichen Möglichkeiten zu nutzen, um sich von der Werbeflut zu befreien. Eine Garantie, dass der Briefkasten ab jetzt werbefrei bleibt, hat man allerdings nicht.
Deutsche Post versus private Postunternehmen
Nicht nur die Deutsche Post ist berechtigt, Briefsendungen und Pakete zur Beförderung anzunehmen. Auch private Anbieter dürfen diese Leistung auf dem Markt zur Verfügung stellen. Bringt Ihnen diese Konkurrenzsituation Vorteile? Das kommt darauf an: Besitzen Sie ein Unternehmen oder haben Sie viel Post zu verschicken, kann ein anderer Postdienst für Sie interessant sein.
Keine Briefmarken mehr
Im Gegensatz zur Deutschen Post bietet die Konkurrenz Bezahlsysteme, die nicht auf der guten alten Briefmarke aufbauen. Denn diese muss der Kunde erst einmal kaufen, auf die Briefsendung kleben und im nächsten großen Postbriefkasten deponieren oder persönlich auf der Post abgeben. Private Postunternehmen bieten alternative Verrechnungsformen an. So ist es möglich, seine Post einfach zur Lieferung zu geben und die angefallenen Kosten zu Monatsende gesammelt per Rechnung zu begleichen. Wo immer regelmäßig Post anfällt, kann dies eine große Erleichterung darstellen.
Briefsendungen werden persönlich abgeholt
Die meisten privaten Mitbewerber bieten den Service, die Post beim Kunden direkt abzuholen. Sie ersparen sich dadurch den Weg zum nächsten Postkasten oder gar die Suche nach einer Postfiliale. Sie bestimmen, an welchen Tagen in der Woche der private Anbieter bei Ihnen vorbeikommt und geben ihm dann alle Briefsendungen und Pakete mit, die er zustellen soll. Auch in diesem Punkt fällt der Unterschied nur dann ins Gewicht, wenn Sie voraussehen können, dass immer wieder viele Briefe oder Pakete anfallen. Sollten Sie nur alle paar Wochen etwas zu verschicken haben - etwa weil Sie sehr viel online arbeiten - ist dieses Service für Sie vermutlich kaum interessant.
Preisvergleich
Preise zu vergleichen, zahlt sich aus. Nicht immer sind private Anbieter billiger als die Post. Sind Sie Unternehmer, kann für Sie wesentlich sein, dass private Dienstleister im Gegensatz zur Post die Umsatzsteuer verrechnen. Diese können Sie als Vorsteuer abziehen. Als Privatperson nützt Ihnen diese Tatsache jedoch nichts.