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Aufstellvorschriften von Briefkastenanlagen für Vermieter

Aufstellvorschriften von Briefkastenanlagen für Vermieter besagen, dass der Briefkasten so angebracht werden muss, dass der Briefträger die Post ohne Probleme zustellen kann. Wenn die Wohn- oder Geschäftsadresse des Empfängers nur unter Schwierigkeiten zu erreichen ist oder eine geeignete Vorrichtung für den Empfang von Briefen fehlt, kann der Empfänger durch die Deutsche Post von der Zustellung ausgeschlossen werden.

Aufstellvorschriften von Briefkastenanlagen für Vermieter


Beschreibung der abgebildeten Beispiel-Briefkastenanlage: Wie in unserem Beispiel zu sehen ist, ist die neue Briefkastenanlage in der unmittelbaren Nähe des Hauseingangs am Gehweg aufgestellt worden. Dieser Montagestandort ist praktisch und die Postfächer sind von der Höhe her gut erreichbar und lassen sich somit leicht bedienen. Die sechs großen Postfächer der Beispielanlage bieten ausreichend Platz für Briefe und Zeitung. Da die gesamte Anlage hier an ihrem Standort allen Wettereinflüssen ausgesetzt ist, wurde sie aus verzinktem Stahl gefertigt, der eine wetterfeste Beschichtung in der Farbe Weiß besitzt. Das Ständersystem der Anlage wurde hier im Untergrund mit Hilfe eines kleinen Betonfundamentes fest verankert und bietet so für die gesamte Konstruktion ausreichende Standfestigkeit. Es bleibt festzuhalten, dass diese recht preiswerte Briefkastenanlage sich an diesem Standort gut bedienen lässt und auch optisch überzeugend ist.

Vom Zusteller kann nicht verlangt werden, dass er sich bei der Zustellung in Gefahr begibt. Das kann ein Warnschild vor dem Hund an der Grundstücksgrenze sein. Wenn der Postbote das Grundstück trotz Warnschild betreten muss, kann er das verweigern. Hier empfiehlt sich immer ein Briefkasten an der Gartentür oder am Zaun des Grundstückes, damit die Post zugestellt werden kann.

Der richtige Standort für die Briefkastenanlage

Die ideale Anlage sollte immer von außen zugänglich sein. In Mehrfamilienhäusern befinden sich die Briefkästen oft im Eingangsbereich des Flures. Hier muss sichergestellt werden, dass der Briefträger die Post auch zustellen kann. Eine Briefkastenanlage kann auch im Seitenteil einer Haustür montiert werden - hier kann die Post von außen zugestellt und von innen entnommen werden. Die Anlage befindet sich unter einem schützenden Vordach, welches die Post gleichzeitig vor Nässe und Feuchtigkeit schützt. Eine Standanlage kann wahlweise auch neben der Haustür oder an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Hier liegt der Vorteil für den Postboten ganz klar auf der Hand, denn er kann die Post ohne Probleme zustellen. Ganz egal, wo die Briefkastenanlage montiert wird, diese muss ohne Behinderung für den Postboten zugänglich sein. Im Winter muss zudem die Streu- und Räumpflicht beachtet werden, um den Postboten vor Unfällen und Verletzungen zu schützen.

Die Briefkasten-Normen regeln die Vorschriften und Abmessungen

Die Abmessungen vom Hausbriefkasten unterliegen der Norm DIN EN 13724. Diese orientiert sich an den Abmessungen eines Briefumschlages in der Standardgröße C4. Dabei ist nicht nur die Mindestbreite vom Einwurfschlitz, sondern auch der Innenraum so zu bemessen, dass der C4-Briefumschlag bequem hineinpasst. So wird gewährleistet, dass Unterlagen oder Zeitschriften beim Zustellen nicht geknickt werden müssen. Der Briefkasten-Schlitz sollte sich dabei in einer Höhe von 70 bis 170 Zentimetern befinden. Robustes Material soll dafür sorgen, dass sich die Briefkastenanlage nicht verformen und dadurch beschädigt werden kann. Alle Briefkästen in einer Briefkastenanlage müssen abgeschlossen werden können, dafür werden Sicherheitsschlösser integriert. Ein Briefkasten muss ebenfalls vor Vandalismus geschützt sein, allerdings gibt es auch bei hochwertigen Anlagen keinen 100% sicheren Schutz. Allerdings gibt es Vorrichtungen, die die Post vor unbefugtem Zugriff durch Dritte schützen. Beschädigte oder veraltete Teile der Anlage müssen durch den Vermieter zeitnah ausgetauscht werden, damit die eingeworfene Post immer ohne Beschädigung beim Empfänger ankommt. Denn jeder Mieter hat ein Recht auf einen ansprechenden und intakten Briefkasten, der ordnungsgemäß verschlossen werden kann.

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