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Historische Gebäude restaurieren - was ist zu beachten

Wer ein historisches Haus besitzt und dieses sanieren bzw. restaurieren möchte, ist verpflichtet, die rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die richtige Beratung kann aber sogar eine energetische Sanierung ermöglichen, damit in diesem Punkt den heutigen Maßstäben an Energieeffizienz und Wohlfühlklima entsprochen werden kann. Für diese Beratung empfiehlt sich die Beauftragung von erfahrenen Architekten und die Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde.

Historische Gebäude mit Briefkasten

Diese wird über die Genehmigungsfähigkeit für anstehende bauliche Maßnahmen zusammen mit der Baubehörde vor Ort entscheiden. Vom Grundsatz her sind erst einmal alle Veränderungen genehmigungspflichtig. Allerdings muss von Anfang gewährleistet sein, dass die alte Bausubstanz geschont wird. Dies ist auch zu dokumentieren.

Für welche Außenarbeiten benötigen Sie eine Erlaubnis

Für alle Maßnahmen, die auf schützenswerte Hausteile und die Substanz des historischen Gebäudes einwirken. Bezogen auf den Außenbereich (Fassade) gehören dazu im Einzelnen:

  • der Abriss und ein neuer Anbau
  • neuer Wandputz oder ein neuer Fassadenanstrich
  • neue Fenster oder Werbeanlagen
  • eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung
  • alle statischen Eingriffe (Dachgeschossausbau, Fachwerkreparaturen)

Bezogen auf den Innenbereich gilt es zu differenzieren. Sind die Räume für sich von Denkmalwert oder "nur" einzelne Raumdetails wie beispielsweise Türen, Vertäfelungen, Stuckarbeiten, Wand- oder Deckenmalereien usw. In beiden Fällen ist eine denkmalpflegerische Begutachtung erforderlich. Wenn nicht, gestaltet sich die Innenraumgestaltung für sie ohne Einschränkungen.

Welche Arbeiten sind förderwürdig

Grundsätzlich werden alle Arbeiten, die für den Erhalt und die sinnvolle Nutzung des historischen Gebäudes erforderlich sind, finanziell gefördert. Dazu gehören auch der Einbau eines Badezimmers, energetische Arbeiten, der Heizungseinbau und die Dachsanierung. Aber Achtung: Wurde der Dachstuhl bisher nicht bewohnt, ist nicht mit einer steuerlichen Begünstigung zu rechnen.

Wie erhalten Sie eine Baugenehmigung der Denkmalschutzbehörde

Den Genehmigungsantrag stellen Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde. Diesem sind alle relevanten Unterlagen wie zum Beispiel die Baubeschreibung, der Lageplan und aussagekräftige Fotografien des Gebäudes sowie eine detaillierte Beschreibung der gewünschten Maßnahmen beizufügen. Die Entscheidung führt entweder zu einer uneingeschränkten Erlaubnis, einer Erlaubnis mit Nebenbestimmungen bzw. Teilerlaubnis oder dazu, dass die Erlaubnis versagt wird. Je besser nachzuvollziehen ist, dass historische Gebäude beim Restaurieren in ihren Quellen- und Zeugniswerten erhalten bleiben, um so größer ist die Chance, eine Baugenehmigung zu erhalten. Dieser Punkt ist im Übrigen auch für den Erhalt von Fördermitteln sehr wichtig.

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